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Gesetzliche Pflichtprüfung von Jahresabschlüssen
Satzungsmäßige und freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen
Sonderprüfungen:
- Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung
- Unterschlagungsprüfung
- Kreditwürdigkeitsprüfung
- Gründungsprüfung
- Sanierungsprüfung und -gutachten
Unternehmensbewertung
Wirtschafts- und Unternehmensberatung
Treuhandtätigkeit
Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die
Petersen · Kluth · Polensky · Dr. Kothes GmbH, hat sich mit Erfolg der externen Qualitätskontrolle für
Abschlussprüfer gemäß § 57a WPO unterzogen und ist daher zur Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Jahresabschlussprüfungen
qualifiziert und legitimiert. |
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