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Wirtschaftsprüfung
Gesetzliche Pflichtprüfung von Jahresabschlüssen

Satzungsmäßige und freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen

Sonderprüfungen:

- Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung
- Unterschlagungsprüfung
- Kreditwürdigkeitsprüfung
- Gründungsprüfung
- Sanierungsprüfung und -gutachten

Unternehmensbewertung

Wirtschafts- und Unternehmensberatung

Treuhandtätigkeit


Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die Petersen · Kluth · Polensky · Dr. Kothes GmbH, hat sich mit Erfolg der externen Qualitätskontrolle für Abschlussprüfer gemäß § 57a WPO unterzogen und ist daher zur Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Jahresabschlussprüfungen qualifiziert und legitimiert.












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